AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich/Allgemeines

1.1 AGB

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten die zwischen uns, der

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(nachfolgend auch mit „wir“ oder „uns“ bezeichnet)

und Ihnen

(nachfolgend auch „Kunde“ oder „Sie“ genannt)

ausschließlich geltenden Bedingungen für den Abschluss eines Vertrages über jedwede auf unserer Website heilueben.com angebotene Dienstleistung, soweit diese nicht durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen uns und Ihnen geändert werden.

Kunde im Sinne der hier dargelegten AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Die  Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und Ihnen. Unsere AGB und unsere Datenschutzerklärung sind Teil jedes Vertrages zwischen Ihnen und uns.

1.2 Vertragspartner

Der Vertrag wird zwischen dem

Kunden

und der

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geschlossen.

1.3 Vertragssprache

Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Übersetzungs- bzw. Anzeigemöglichkeiten in weiteren Sprache dienen lediglich der Hilfeleistung.

1.4 Altersgrenze

Mit der Annahme dieser AGB versichern Sie uns, dass Sie 18 Jahre oder älter und geschäftsfähig sind.

1.5 Änderung der AGB

Durch uns vorgenommene Änderungen der hier vorliegenden AGB werden dem Kunden schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einem Zeitraum von vierzehn Tagen Frist, gelten die fraglichen Änderungen als durch Sie angenommen. Im Fall eines Widerspruchs haben Sie und die ES Potentialberatung GbR das Recht zur Kündigung. Die Kündigung darf nicht erfolgen, sofern sie Ihre vertraglichen Interessen unangemessen beeinträchtigen würde.

§2 Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrags

2.1 Vertragsschluss

Zu einem verbindlichen Vertragsschluss kommt es ausnahmslos durch eine schriftlich zu erfolgende Auftragsbestätigung durch uns, die ES Potentialberatung GbR per E-Mail, die wir Ihnen nach Ablauf einer Bearbeitungszeit und nach dem Eingang der im Angebot angegebenen Zahlung auf unserem PayPal-Konto zusenden.

2.2 Teilnahme

Es besteht kein genereller Anspruch auf Teilnahme am Leistungsangebot. Wir behalten uns das Recht vor, Anfragen ohne die Angabe von Gründen abzulehnen.

2.3 Annahme der AGB

Mit dem Eingang unseres Honorars auf unserem PayPal-Konto gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unsere Datenschutzerklärung von Ihnen als angenommen. Sämtliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Die ES Potentialberatung GbR ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.

2.4 Dienstvertrag

Die zwischen Ihnen, dem Kunden und uns, der ES Potentialberatung GbR abgeschlossenen Verträge sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, Dienstverträge. Gegenstand des Vertrages ist somit die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.

2.5 Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf den im Vetrag vereinbarten Leistungszeitraum.

§3 Leistungen

3.1 Allgemeines

Wir stellen Ihnen Coaching Angebote zur Verfügung, welche Sie direkt über unsere Website https://heilueben.com buchen können. Die genauen Inhalte entnehmen Sie der jeweiligen Programmbeschreibung.

3.2 Leistungserbringung durch Dritte

Wir sind berechtigt, den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

3.3 Leistungsverzögerungen

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

3.4 Verhinderung Ihrerseits

Sollten Sie durch Erkrankung oder durch andere wichtige Gründe für den vereinbarten Termin unpässlich sein, sind mit uns schriftlich Nebenvereinbarungen über eine Verschiebung des ursprünglich ausgemachten Termins zu treffen.

3.5 Rücktritt

Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir verpflichten uns dabei, Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

3.6 Leistungserbringung

Mit der Leistungserbringung beginnen wir entsprechend dem im Vertrag vereinbarten Termin. Bei einer eventuellen Störung der Online-Verbindung wird die verlorene Zeit unmittelbar an den Termin angehängt oder ein Ersatztermin vereinbart. Die Leistung im Bereich unseres Online-Angebots wird mit den Videokonferenztools von RED Medical Systems GmbH: RED connect und Telekom – Conferencing & Collaboration – Zoom erbracht.

3.7 Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.

3.8 Recht auf die Teilnahme

Das Recht an den von uns angebotenen Beratungen teilzunehmen, ergibt sich ausschließlich aus einem Vertrag zwischen dem Kunden und uns.

3.9 Gutscheine

Die durch uns angebotenen Gutscheine verfallen mit Ende der gesetzlichen Verjährungsfrist. Diese Verjährungsfrist beginnt erst mit mit dem Jahresende des Jahres, in dem der Gutschein durch den Kunden erworben wurde. Von da an ist der Gutschein drei Jahre gültig. Nach Ablauf dieser drei Jahre verfällt der Wert des Gutscheins ersatzlos.

Eine Rücknahme des Gutscheins oder eine Auszahlung des Gutscheinwerts findet einzig bei Geschäftsaufgabe statt. Sollten wir also unser Geschäft aufgeben und Sie sich noch im Besitz eines gültigen Gutscheins befinden, wird dessen Geldwert an seinen Käufer erstattet.

Gutscheine sind für alle zum Zeitpunkt der Einlösung jeweils gültigen Angebote einlösbar.

3.10 Rabattcodes

Die von uns angebotenen Rabattcodes sind nur innerhalb der jeweils beworbenen Fristen gültig und verfallen nach Ablauf dieser Fristen ersatzlos.

3.11 Haftungsausschluss

Das HeilÜben-Programm dient ausschließlich der Information und ersetzen in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung, Diagnose oder Behandlung durch einen Arzt oder Therapeuten. Die von uns zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen verwendet werden und dienen ausschließlich der Hilfe zur Selbsthilfe bei Wohlbefindlichkeitsfragen. Eine Behandlung von Krankheiten im medizinischen Sinne findet nicht statt. Wir weisen außerdem ausdrücklich darauf hin, dass wir mit unseren Inhalten keine Erfolgszusagen machen. Wenn unsere Inhalte fälschlicherweise den Eindruck erwecken sollten, dass ein Erfolg zu erwarten ist, weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass dies nicht der Fall ist. Auch die Benennung des HeilÜben-Programms ist nicht als Heilversprechen zu sehen, sondern als rührt von der erfolgreichen Ausheilung seiner Begründerin her.

Oft wird nach einem Heilversprechen, einem Heiler oder einer Heilerin gesucht. Das alles ist im HeilÜben und damit auch in unseren Angeboten jedoch nicht zu finden. Stattdessen soll das HeilÜben-Programm dabei behilflich sein, die Vorgehensweise beim HeilÜben anhand der einzelnen HeilÜbungen nachzuvollziehen, das eigene Potential im Umgang mit bewusster Imagination, Emotionen und Sinnesempfindungen sowie Körperhaltung und -bewegung weiter zu entfalten.

Die HeilÜben-Programm erfordert nicht das Beenden irgendeiner Art von medizinischer Behandlung oder Therapie. Es dient ebenso nicht dazu, Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten oder Folge- bzw. Begleiterkrankungen in den Griff zu bekommen.

Ein aus der Durchführung des Vertrags resultierender Erfolg im Sinne einer tatsächlichen Verbesserung der Lebensqualität oder einem wirtschaftlichen Erfolg ist nicht geschuldet. Wir haften zudem nicht für die unsachgemäße Anwendung und/oder Umsetzung der im Rahmen unserer Leistungen oder in den bereitgestellten Unterlagen enthaltenen Empfehlungen. Sie haben sich vorab selbst darüber zu informieren, ob unsere Handlungsvorschläge für Sie geeignet sind bzw. ob mit diesen weiteren Risiken einhergehen. Wir stellen Ihnen lediglich unsere Produkte bzw. Leistungen zur Verfügung. Die Handhabe und Umsetzung obliegt allein Ihnen.

§4 Widerrufsrecht

Bedingt durch (a die individuelle Gestaltung unseres Angebotes für Sie und (b der Natur einer Freizeitgestaltung unseres Angebots besteht nach §312g BGB Widerrufsrecht Abs. 2 Satz 1 und 9 kein Widerrufsrecht.

§5 Ihre Verantwortlichkeit

5.1 Allgemeines

Sie sind allein für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten und Informationen verantwortlich. Diese dürfen mit den Inhalten weder gegen geltende Gesetze, noch diese Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoßen. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzen.

5.2 Freistellung

Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

5.3 Datensicherung

Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von durch Sie an uns übersandte Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.

5.4 Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit wir die vertragliche Leistung durchführen können. Das bedeutet u. a. dass Sie zu den vereinbarten Terminen und über die durch Sie an uns per E-Mail übermittelten Kontaktdaten erreichbar sind.

§6 Inhalte

6.1 Ziel des Angebotes

Das HeilÜben-Programm hat die Erfahrungsweitergabe zum Ziel. Es soll dabei behilflich sein, die Vorgehensweise beim HeilÜben nachzuvollziehen, das eigene Potential im Umgang mit bewusster Imagination, Emotionen und Sinnesempfindungen sowie Körperhaltung und -bewegung weiter zu entfalten.

§7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1 Urheberrecht

Die Inhalte sowie der Aufbau der von uns angebotenen Produkte und Leistungen und der diesbezüglichen Unterlagen und Dateien einschließlich sämtlicher autorisierter Kopien sind geistiges Eigentum von uns.

7.2 Referenzrecht

Wir räumen uns das Recht ein, Sie als Referenz zu benennen und in den angebotenen Dienstleistungen Bildaufnahmen zu machen und diese als Referenz in Broschüren, Prospekten sowie unserer Website aufzuführen. Hiergegen steht Ihnen ein Widerspruchsrecht zu.

7.3 Ergebnisse bei Beratungen

Sie dürfen die im Vertrag beschriebenen zu erbringenden Ergebnisse, Informationen sowie angefertigten Unterlagen bei einer Beratung ausschließlich für private bzw. unternehmensinterne Zwecke verwenden. Wir behalten uns alle Rechte und Ansprüche in Bezug auf Urheberrechte, Marken und sonstige mit ihnen verbundenen Schutzrechte sowie aller Methoden, Verfahren, Ideen und Konzepte und Inhalte des HeilÜbens, die bei den zu erbringenden Ergebnissen enthalten sind, vor. Sie erhalten das eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an diesen Leistungen.

7.4 Schadensersatz

Wir behalten uns das Recht vor, für jeden Verstoß gegen die vertraglichen Bedingungen, insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen.

§8 Nutzbarkeit der Dienste

8.1 Weiterentwicklung der Dienstleistung / Verfügbarkeit

Wir sind bemüht, unsere Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen anzupassen. Wir behalten uns daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind. Auch sind wir berechtigt den Website-Betrieb zu Zwecken der Aktualisierung und Wartung teilweise oder komplett im zumutbaren Rahmen zu unterbrechen. Wir übernehmen zudem keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen und sichern nicht zu, dass die angebotenen Leistungen oder Teile davon von jedem Ort aus verfügbar gemacht werden und genutzt werden können.

8.2 Technische Voraussetzungen

Die Nutzung der Website bzw. unserer Dienste setzt entsprechende kompatible Geräte voraus (z.B. funktionstüchtiger Internetzugang oder Programme die die Videotelefonie zulassen). Es obliegt Ihnen das Gerät in einen Zustand zu versetzen oder zu halten, welche die Nutzung unserer Dienste ermöglicht.

§ 9 Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung (NDA)

Zwischen

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– nachfolgend bezeichnet als “Informationsinhaber”

und

unseren Geschäftspartnern

– nachfolgend bezeichnet als “Informationsempfänger”

– beide nachfolgend als “die Vertragsparteien” bezeichnet –

Alle Begrifflichkeiten verstehen sich geschlechtsneutral.

wird die folgende Vereinbarung geschlossen:

9.1 Präambel

Die folgende Vertraulichkeitsvereinbarung (nachfolgend „Vereinbarung“) wird vor dem Hintergrund der Geschäftsbeziehung zwischen dem Informationsempfänger und dem Informationsinhaber geschlossen. Der Informationsinhaber ist gesetzlich verpflichtet und hat ein geschäftliches Interesse daran, vertrauliche Informationen und insbesondere Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten zu schützen, die der Informationsempfänger im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis nehmen kann.

Mit der Vereinbarung werden daher Vertraulichkeitspflichten festgelegt, die den Vertragsparteien als Basis für eine rechtssichere und vertrauensvolle Zusammenarbeit dienen sollen. Welche Informationen als vertraulich gelten, bestimmt sich entsprechend der Anlage zu dieser Vereinbarung. Der Informationsinhaber bittet, die Vereinbarung sorgfältig zu lesen und steht bei Fragen die Vereinbarung betreffend zur Verfügung.

9.2 Begrifflichkeiten und Definitionen

  1. “Geschäftsbeziehung” – Der Begriff der Geschäftsbeziehung umfasst alle Arten laufender Geschäftsbeziehungen zwischen dem Informationsinhaber und dem Informationsempfänger, in deren Rahmen der Informationsempfänger vertrauliche Informationen des Informationsinhabers zur Kenntnis nehmen kann. Sofern die Geltung dieser Vereinbarung anderweitig (d.h. innerhalb dieser Vereinbarung oder außerhalb, in anderen Verträgen oder Regelungen) auf bestimmte Arten, Typen oder konkrete Geschäftsbeziehung, Verträge, etc. beschränkt wurde, sind diese jeweils als Geschäftsbeziehung zu verstehen.
  2. “Vertrauliche Informationen” – Als vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind unabhängig von ihrer Bezeichnung sowie ihrer Verkörperung oder Mitteilungsart (z.B. Papierform, digital, mündlich) Informationen zu verstehen, über die der Informationsinhaber zum einen die Kontrolle hat, die Unbefugten nicht in Gänze oder Teilen rechtmäßig zugänglich sind (insbesondere Geschäftsgeheimnisse) oder zu deren Schutz der Informationsinhaber selbst verpflichtet ist (insbesondere personenbezogene Daten). Als vertraulich sind insbesondere Informationen anzusehen, die von dem Informationsinhaber als vertraulich gekennzeichnet oder als vom Gesetz als vertraulich oder vor unerlaubtem Zugriff durch Dritte zu schützend bestimmt werden.
  3. “Geschäftsgeheimnis” – Als Geschäftsgeheimnisse im Sinne dieser Vereinbarung sind Informationen zu verstehen, die weder öffentlich noch Unbefugten zugänglich sind und daher über einen wirtschaftlichen Wert für den Informationsinhaber verfügen. Dies gilt unabhängig von der Bezeichnung der Informationen (z.B. als Betriebs- oder Fabrikationsgeheimnisse). Ein Geschäftsgeheimnis kann ebenfalls dann vorliegen, wenn es durch den Informationsempfänger im Rahmen seiner Tätigkeit für den Informationsinhaber geschaffen wurde, auch wenn der Informationsinhaber selbst von dem Geschäftsgeheimnis noch keine Kenntnis hat. Ein Geschäftsgeheimnis kann auch die Information sein, dass der Informationsinhaber bestimmte Verfahren, Software oder Dienstleister einsetzt (auch wenn diese selbst öffentlich bekannt sind). Zu den Geschäftsgeheimnissen gehören insbesondere die als solche in Anhang zu dieser Vereinbarung definierten Geschäftsgeheimnisse.
  4. “Personenbezogene Daten“ im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (z. B. Mitarbeiter, Kunden, etc.); als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. Personenbezogene Daten dürfen nur entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, z.B. auf Grundlage einer Einwilligung oder wenn die Verarbeitung zur Erfüllung von Verträgen erforderlich ist, verarbeitet werden. Die Verarbeitung umfasst auch die Übermittlung oder Offenbarung von personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DSGVO).
  5. “Dritte” – Als Dritte werden Personen, Unternehmen und sonstige Rechtssubjekte bezeichnet die weder der Informationsinhaber oder der Informationsempfänger oder deren Beschäftigten sind. Zu den Dritten gehören insbesondere Subunternehmer der Informationsempfänger (deren Einsatz erlaubt sein muss).
  6. “Nutzung” – Als Nutzung von Geschäftsgeheimnissen ist jede Art ihrer Verwendung, Anwendung, des Einsatzes, der Inanspruchnahme von Gebrauchsvorteilen, entgeltlich und unentgeltlich, im geschäftlichen sowie im privaten Rahmen, selbst oder durch den Einsatz von Dritten zu verstehen. Im Fall von personenbezogenen Daten ist als Nutzung jede Art der Verarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO zu verstehen.
  7. “Offenlegung” – Als Offenlegung ist jede Ermöglichung des Zugangs, der Kenntnisnahme, Übermittlung oder sonstige Eröffnung einer vertraulichen Information zu verstehen.
  8. “Unbefugte” – Als unbefugt, bzw. als Unbefugte gelten Personen, Unternehmen oder sonstige Dritte, denen die vertraulichen Informationen bestimmungsgemäß nicht zugänglich sind, wozu insbesondere auch Mitarbeiter des Informationsempfängers und wirtschaftlich verbundene Unternehmen gehören.

9.3 Vertraulichkeits-, Schutz-, und Informationspflichten

  1. Der Informationsempfänger wird vertrauliche Informationen, die ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Informationsinhaber zur Kenntnis gelangen oder sonst bekannt werden, bzw. in den eigenen Verfügungsbereich gelangen, vertraulich behandeln. Der Informationsempfänger wird die ihm zumutbaren, zum Schutz vertraulicher Informationen erteilte Weisungen und Hinweise des Informationsinhabers beachten. Der Informationsempfänger wird die vertraulichen Informationen nur im Rahmen der Zwecke, zu denen er die vertraulichen Informationen erhalten hat, in dem für diese Zwecke erforderlichen Umfang sorgfältig nutzen, vor Offenlegung gegenüber Unbefugten schützen und nicht für andere Zwecke, auch nicht für eigene private Zwecke, nutzen.
  2. Der Informationsempfänger wird die ihm im Hinblick auf den Schutz der vertraulichen Informationen dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen („TOMs”) und die ihm von dem Informationsinhaber auferlegten TOMs implementieren. Der Informationsempfänger wird in jedem Fall dafür sorgen, dass der Zugang zu vertraulichen Informationen innerhalb des eigenen Organisationsbereich auf das erforderliche Maß beschränkt wird (so genanntes “need to know”-Prinzip). Mitarbeiter müssen über die Pflicht zum Schutz von vertraulichen Informationen unterrichtet und auf dessen Einhaltung verpflichtet werden.
  3. Der Informationsempfänger wird seine Mitarbeiter auf Wahrung der Vertraulichkeit und Verschwiegenheit im Hinblick auf vertrauliche Informationen und Einhaltung der sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Pflichten verpflichten sowie die Einhaltung der Verpflichtung sicherstellen.
  4. Die Nutzungs-, Verwertungs-, Eigentums-, Inhaber- und andere Schutzrechte an den vertraulichen Informationen stehen alleine dem Informationsinhaber zu. Der Informationsempfänger wird es nicht anstreben, für sich oder für Dritte eigene Verwertungsmöglichkeiten und Rechte an den vertraulichen Informationen zu erlangen, z.B. durch Anmeldung von gesetzlichen Schutzrechten, wie Patent-, Design- oder Markenrechten.
  5. Der Informationsempfänger wird Hard- und Software sowie sonstige Produkte, Einrichtungen, Anlagen, zu denen der Informationsempfänger im Rahmen der Geschäftsbeziehung Zugang erhält, ohne hierzu angewiesen oder sonst von dem Informationsinhaber befugt zu sein, in Gänze, in Teilen und unabhängig von der Entwicklungsphase nicht zum Zweck oder mit Folge der Gewinnung von vertraulichen Informationen beobachten, untersuchen, rückbauen oder testen (sogenanntes „Reverse Engineering“).
  6. Wird der Informationsempfänger im Rahmen der Geschäftsbeziehung zum Informationsinhaber innerhalb von Plattformen und Arbeitsumgebungen oder mit Software, die von Drittanbietern angeboten werden (nachfolgend bezeichnet als “Drittumgebungen”), tätig, verpflichtet sich der Informationsempfänger, in diesem Rahmen die Geschäftsbedingungen (z. B. AGB, Nutzungsbedingungen, Datenschutzbedingungen, Richtlinien, oder technische Vorgaben) der Drittumgebungen einzuhalten und nur nach Weisung des Informationsinhabers zu handeln. Der Informationsempfänger verpflichtet sich Daten (insbesondere vertrauliche Informationen), die er in diesem Rahmen von dem jeweiligen Anbieter der Drittumgebungen erhält oder in diesem Zusammenhang erhebt oder sonst verarbeitet, nur im Rahmen der Geschäftsbeziehung zum Informationsinhaber zu vereinbarten Zwecken zu verarbeiten. Der Informationsempfänger wird die Daten ohne Zustimmung des Informationsinhabers, keinen dritten Unternehmen oder Personen zur Verfügung zu stellen oder ihnen die Verarbeitung der Daten ermöglichen. Der Informationsempfänger verpflichtet sich im Fall des Einsatzes von Sub-, bzw. Unterauftragnehmern, diese entsprechend den vorgenannten Verpflichtungen im Hinblick auf die Drittumgebungen ebenfalls und nachweislich zu verpflichten. Der Informationsinhaber ist berechtigt, die Beauftragung, bzw. Einsatz des Informationsempfängers und seiner Sub-/ oder Unterauftragnehmer in diesem Rahmen gegenüber den Anbietern der Drittumgebungen offen zu legen.
  7. Sofern der Informationsempfänger die vertraulichen Informationen gegenüber Dritten offenbart und die Dritten dem Informationsinhaber nicht bekannt sind oder bekannt sein müssten, ist der Informationsempfänger in einem zumutbaren Rahmen verpflichtet, dem Informationsinhaber auf Anfrage eine Liste der Dritten und der betroffenen vertraulichen Informationen zu überlassen sowie die Umstände der Offenbarung mitzuteilen.
  8. Der Informationsempfänger wird den Informationsinhaber über mögliche stattgefundene oder drohende Verletzungen des Schutzes von vertraulichen Informationen auch bereits bei begründetem Verdacht unverzüglich informieren (z.B. im Fall des Verlusts von Datenträgern, Fehlversandes von E-Mails oder unerlaubten Zugriffs auf IT-Systeme durch unbefugte Personen). Die Meldepflicht besteht im zumutbaren Rahmen auch, wenn der Informationsempfänger kraft Gesetzes, behördlicher Anordnungen und vergleichbarer zwingender Maßnahmen zur Offenlegung der vertraulichen Informationen gegenüber Dritten verpflichtet wird. In allen vorbenannten Fällen hat der Informationsempfänger alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen und Anstrengungen zu unternehmen sowie den Informationsinhaber zu unterstützen, um das Maß der Gefährdung oder Offenlegung der vertraulichen Informationen soweit wie möglich zu beschränken.
  9. Falls der der Informationsempfänger beabsichtigt, vertrauliche Informationen offenzulegen und diese Offenlegung dem Informationsinhaber nicht bereits bekannt ist, hat der Informationsempfänger den Informationsinhaber bereits über eine beabsichtigte Offenlegung sowie ihren (Rechts)Grund (z. B. Berufung auf eine Ausnahme vom Schutz als Geschäftsgeheimnis) vorab zu informieren (grundsätzlich in Text- oder Schriftform). Die Vorabinformation muss innerhalb einer angemessen Vorabfrist erfolgen, die grundsätzlich 14 Werktage beträgt. Eine Pflicht zu Vorabinformation besteht nicht, falls und sofern die Vorabinformation dem Informationsempfänger nicht möglich und nicht zumutbar ist. Der Informationsempfänger wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Vorgänge innerhalb der Geschäftsbeziehung grundsätzlich zuerst intern zu klären und an den Informationsinhaber zu melden sind, bevor sie gegenüber Dritten offenbart werden. Ferner hat der Informationsempfänger die gesetzlich zulässigen, möglichen und zumutbaren sowie erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um den Umfang der Offenlegung so gering wie möglich zu halten.
  10. Sofern gesetzlich erforderlich, schließt der Informationsempfänger weitere Vereinbarungen im Hinblick auf den Schutz vertraulicher Informationen mit dem Informationsinhaber oder gibt erforderliche Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitszusagen ab (z.B. im Falle der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag).

9.4 Beauftragung von Dritten

  1. Der Einsatz von Subunternehmern oder anderen Dritten bestimmt sich nach den Regelungen der Geschäftsbeziehung.
  2. Der Informationsempfänger stellt sicher, dass die Dritten zur Einhaltung der im Rahmen dieser Vereinbarung geltenden Pflichten gleichermaßen verpflichtet werden, stellt die Einhaltung dieser Pflichten sicher und weist dies auf Anfrage des Informationsinhabers nach.
  3. Unternehmen oder Personen, deren Leistungen der Informationsempfänger nicht zur Wahrnehmung seiner Pflichten aus der Geschäftsbeziehung, sondern als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um seine geschäftliche Tätigkeit auszuüben (z.B. Reinigungs-, Bewachungs- oder Transportleistungen) sind, ebenso wie der Einsatz von Mitarbeitern des Informationsempfängers, nicht als Beauftragung von Dritten im Sinne dieses Abschnitts “Beauftragung von Dritten” dieser Vereinbarung zu verstehen. Gleichwohl hat der Informationsempfänger sicher zu stellen, z.B. durch vertragliche Vereinbarungen, Hinweise und Instruktionen, dass hierbei die Sicherheit der vertraulichen Informationen nicht gefährdet wird und die Vorgaben dieser Vertraulichkeitsvereinbarung sowie die Gesetze eingehalten werden.

9.5 Vertragsstrafenvereinbarung

  1. Der Informationsempfänger verpflichtet sich, für jeden Fall einer schuldhaften Verletzung der in dieser Vereinbarung oder der gesetzlich geregelten Pflichten zum Schutz von vertraulichen Informationen eine Vertragsstrafe an den Informationsinhaber zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird entsprechend der Schwere und dem Ausmaß der Verletzung nach Billigkeitsgesichtspunkten in angemessener Höhe durch den Informationsinhaber festgelegt. Die Höhe der Vertragsstrafe sowie deren Angemessenheit, können im Streitfall von dem zuständigen Gericht überprüft werden.
  2. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt mindestens 10.000 Euro.
  3. Das Recht des Informationsinhabers zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie etwaiger Rechtsbehelfe und Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes bleibt unberührt.

9.6 Laufzeit und Pflichten nach Vertragsende

  1. Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und endet automatisch mit der Beendigung der Geschäftsbeziehung.
  2. Der Informationsempfänger wird unverzüglich, sofern nicht anders vereinbart, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach Beendigung der Geschäftsbeziehung oder falls die vertraulichen Informationen für die Durchführung der Geschäftsbeziehung nicht mehr erforderlich werden, die erlangten Träger von vertraulichen Informationen und/ oder Zugangsberechtigungen zu vertraulichen Informationen unabhängig von der Art und Form (z.B. Unterlagen und Dateien einschließlich etwaiger Vervielfältigungsstücke, Passwörter, Schlüssel etc.) an den Informationsinhaber zurückzugeben. Die Frist kann aufgrund der Umstände des Einzelfalls verkürzt oder verlängert werden kann, was jedoch die Begründung der Friständerung voraussetzt und sowohl für die andere Vertragspartei auch als mit Rücksicht auf andere Parteien, z. B. datenschutzrechtlich betroffene Personen, angemessen und zumutbar sein muss. Alternativ wird der Informationsempfänger nach Wahl des Informationsinhabers/ oder falls die Rückgabe dem Informationsempfänger nicht möglich oder nicht zumutbar ist (z.B. aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten), die Informationsträger, bzw. die Zugangsberechtigungen nach Rücksprache mit dem Informationsinhaber vernichten, bzw. zu löschen. Die Vernichtung/ Löschung ist so durchzuführen, dass die Wiedergewinnung der vertraulichen Informationen ausgeschlossen ist. Geltende Industrienormen sind zu beachten. Der Informationsempfänger wird die Vernichtung oder Übergabe nach Aufforderung des Informationsinhabers in angemessener Form, zumindest schriftlich, bestätigen. Dem Informationsempfänger im Hinblick auf die Vertrauliche Informationen kein Zurückbehaltungsrecht zu.
  3. Die sich aus der Vertraulichkeitsvereinbarung ergebenden Pflichten zum Schutz vertraulicher Informationen gelten auch nach Ende der Geschäftsbeziehung fort, sofern die Informationen weiterhin zu Gunsten des Informationsinhabers als vertraulich gelten und die Beachtung der Vertraulichkeitsverpflichtung nicht zu einer unangemessenen oder unbilligen Einschränkung der wirtschaftlichen oder beruflichen Betätigung des Informationsempfängers führen. Sollte eine derartige Einschränkung zu befürchten sein, werden hierzu zwischen den Vertragsparteien entsprechende Vereinbarungen, insbesondere zu einer angemessenen Karenzzeit, getroffen.

9.7 Geltendes Recht, Gerichtsstandort und Schlussbestimmungen

  1. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Informationsinhaber und dem Informationsempfänger unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vereinbarung des anwendbaren Rechts findet auch dann Anwendung, wenn sich der Sitz des Informationsempfängers und/oder die Wohnanschrift im Ausland befindet.
  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Großenhain, Deutschland, wenn Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
  3. Die vorliegende Vereinbarung stellt die vollständige, zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarung dar. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  4. Diese Vereinbarung ersetzt alle früheren Abreden zum Schutz von vertraulichen Informationen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien. Etwaige spezielle Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten gelten neben dieser Vereinbarung weiterhin fort.
  5. Änderungen sowie Ergänzungen dieser Vereinbarung, als auch die Aufhebung dieser Formklausel und die Kündigung der Vereinbarung bedürfen zumindest der elektronischen Form. Damit ist z. B. die auf dauerhaften Datenträgern gespeicherte Vereinbarung per E-Mail, digitale Signierverfahren oder via dedizierte Onlinefunktionen (z. B. in Benutzerkonten) gemeint. Die elektronische Form setzt die Erkennbarkeit die Person des Erklärenden voraus.
  6. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden vielmehr im Wege der ergänzenden Auslegung durch eine solche Regelung ersetzt, die von den Vertragsparteien mit der/ den unwirksamen Bestimmung/en erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Sofern die vorbenannte ergänzende Auslegung aufgrund gesetzlich zwingender Vorgaben nicht möglich ist, werden die Vertragsparteien eine ihr entsprechende Regelung vereinbaren.

9.8 Von der Vereinbarung umfasste Geschäftsgeheimnisse

Im Folgenden werden die von dieser Vereinbarung umfassten Geschäftsgeheimnisse, als auch die Ausnahmen von dem Schutz als Geschäftsgeheimnis definiert.

9.9 Umfasste Geschäftsgeheimnisse

Zu den Geschäftsgeheimnissen im Sinne dieser Vereinbarung gehören insbesondere die folgenden Informationen:

  • Der Umstand, dass der Informationsempfänger für den Informationsinhaber tätig ist.
  • Das bestehen der Geschäftsbeziehung (sowie dieser Vereinbarung), als auch deren Inhalte.
  • Informationen zu Vergütungs- und sonstige Zahlungsvereinbarungen zwischen dem Informationsinhaber und Informationsempfänger, deren Durchführung, Zahlende und Zahlungsempfänger sowie Höhen von Entgelten.
  • Angaben zu Absatz, Umsatz, Gewinn, Bankbewegungen sowie Kontoständen und Kreditwürdigkeit.
  • Buchführungsunterlagen, (unveröffentlichte) Jahresabschlüsse, Bilanzen, Geschäfts- und sonstige Finanzberichte.
  • Kundenlisten und Kunden betreffende Informationen.
  • Informationen und Listen zu Lieferanten, Dienstleistern oder anderen Geschäftspartnern sowie vertraulichen Geschäftsbeziehungen.
  • Mitarbeiterlisten, Informationen zu Mitarbeitern, Personalplanung, Personalstrukturen und diesbezüglichen Prozessen.
  • Business- und Geschäftsideen, Geschäftsstrategien, Kalkulationen, Marktdaten sowie Organisations- und Verfahrensstrukturen.
  • Besondere Markt- und Branchenkenntnisse, Marketingverfahren, Marketingideen sowie geplante Marketingmaßnahmen.
  • Planungs-, Entwicklungs-, Produktions- und Produktbeobachtungsverfahren.
  • Prototypen, Muster, Formen, Rohdaten, Vorlagen, Entwürfe und Konzepte.
  • Rezepte, Stoffzusammensetzungen, Materialbeschaffenheit und Beistoffe.
  • Rechtsstreitigkeiten, Amts- und Gerichtsverfahren (z.B. mit Wettbewerbern, Behörden oder anderen Vertragsparteien).
  • Maschinen-, Objekt- und Quellcode, Funktionen, Algorithmen, Lösungswege, Datenbanken, deren Struktur, Logik und Inhalte, strukturelle und grafische Gestaltung von Software und Softwareoberflächen, inklusive Konzeptions- und Entwurfsmaterial wie Ablaufplänen oder Struktogrammen.
  • Technisches Know-how, nicht abgeschlossene Registrierungsverfahren für geistige und gewerbliche Schutzrechte (z. B. Urheber, Marken- und Patentrechte), nicht registrierte Patente und Erfindungen.
  • Inhalte und Ausgestaltung von Schulungsunterlagen sowie Schulungsverfahren.
  • Vorlagen, Vorschriften sowie Zeichnungen technischer Art.
  • Verträge, Absprachen, Angebote, Konditionen, Vereinbarungen, Erklärungen, Verpflichtungen sowie deren Beteiligte und Inhalte, auch in der Anbahnungsphase und nach deren Beendigung.
  • Inhalte von Ausschreibungen und Aufrufen zur Vorlage von Angeboten, insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Leistungen, Preise und andere Konditionen.
  • Inhalte von Angeboten, Ausschreibungen und Pitches, insbesondere im Hinblick auf die angebotenen Leistungen, Preise und Konditionen sowie Verhandlungstaktiken.

9.10 Ausnahmen vom Schutz als Geschäftsgeheimnis

Von dem Schutz von Informationen als Geschäftsgeheimnisse bestehen die im Folgenden genannten Ausnahmen.

Der Informationsempfänger wird darauf hingewiesen, dass die folgenden Ausnahmen und insbesondere die Erforderlichkeit der Offenlegung im konkreten Umfang, grundsätzlich von dem Informationsempfänger nachzuweisen sind.

  • Die Information ist zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung durch den Informationsempfänger allgemein bekannt oder öffentlich, d.h. jedermann zugänglich.
  • Die Information wurde von dem Informationsempfänger eigenständig und unabhängig von den von dem Informationsinhaber erlangten Informationen entwickelt, bzw. geschaffen.
  • Die Information wurde von dem Informationsempfänger ohne Verletzung gesetzlicher und vertraglicher Pflichten rechtmäßig erlangt.
  • Der Informationsempfänger ist zur Offenlegung, Verarbeitung, Verwertung oder sonstigen Nutzung der Information vorab durch den Informationsinhaber ermächtigt worden.
  • Der Informationsempfänger ist aufgrund einer Rechtsvorschrift oder behördlichen Anordnung zur Offenlegung der Information verpflichtet.

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§10 Haftung

10.1 Haftungsausschluss

Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gegenüber Unternehmern haften wir im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

10.2 Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

10.3 Anwendung und Umsetzung

Wir haften nicht für die unsachgemäße Anwendung und/oder Umsetzung der im Rahmen unserer Leistungen oder in den angefertigten Unterlagen enthaltenen Empfehlungen. Sie haben sich vorab selbst darüber zu informieren, ob unsere Handlungsvorschläge für Sie geeignet sind. Die übrigen Haftungsklauseln werden hierdurch nicht berührt.

§11 Schlussbestimmungen

11.1 Gerichtsstand

Gerichtstand und Erfüllungsort ist Großenhain, Deutschland, wenn Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind

11.2 Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

11.3 Zusätzliche Gebühren

Per PayPal können Sie in jeder von PayPal akzeptierten Währung bezahlen. Sollten Sie nicht in Euro, Schweizer Franken, US-Dollar oder britischen Pfund bezahlen, behalten wir uns jedoch das Recht vor, Bearbeitungsgebühren zu erheben.

11.4 Foto- und Videoaufnahmen

Im Rahmen der Veranstaltung werden Bildaufnahmen erstellt. Nachfolgend informieren wir Sie über die Art und Zwecke der Bildaufnahmen, über die Rechtsgrundlagen und Ihre Rechte.

Die Bildaufnahmen werden zu den folgenden Zwecken verwendet: Bereitstellung der Aufnahmen für die Teilnehmer; Interne Bilddatenbank, bzw. Bildarchiv; Öffentliche Berichterstattung über die Veranstaltung.

Rechtsgrundlagen der Aufnahmen: Berechtigte Interessen an der Nutzung der Aufnahmen zu den vorgenannten Zwecken gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f., 85 DSGVO in Verbindung mit §§ 22, 23 KUG.

Aufbewahrungsdauer der Bildaufnahmen: Die Bildaufnahmen werden solange aufbewahrt, wie das zu den vorgenannten Zwecken erforderlich ist. Die Bildaufnahmen können intern unbeschränkt aufbewahrt werden, z.B. zur Sicherung von urheberrechtlichen Rechtsansprüchen durch Nachweis von Originalaufnahmen oder aus geschichtlich/archivarischen Gründen.

Verantwortlicher:

Calibri Ligh Kontaktdaten

Kontakt:

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Ihre Rechte: Sie können Ihr Recht auf Auskunft oder Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Fotografien geltend machen und können sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren. Sie können der Verarbeitung von Aufnahmen und Daten, die Sie betreffen jederzeit widersprechen.

11.5

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- und des US-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem ein Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

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